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Neue Befugnisse für die Behörden
Laut ZAK vom 16.11.2017 ist das seit 2010 gültige nächtliche Alkoholverkaufsverbot (ab 22Uhr) aufgehoben. Im Gegenzug können Kommunen das Trinken an örtlichen "Brennpunkten" zeitlich begrenzt verbieten.
Schwanenstraße 13, 72336 Balingen
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